employee accountability

Arbeitnehmer-Haftung

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Kurze Zusammenfassung für mich:

  • leichteste Fahrlässigkeit (selten)
    Nur ein ganz ge­rin­ges Ver­schul­den kann vorgeworfen werden.Zum Bei­spiel bei ex­tre­mer Über­for­de­rungt, al­so et­wa dann, wenn der Ar­beit­neh­mer durch ei­ne An­wei­sung des Ar­beit­ge­bers in ei­ne Si­tua­ti­on ge­bracht wur­de, der er nach sei­ner bis­he­ri­gen Ar­beits­er­fah­rung von vorn­her­ein nicht ge­wach­sen war.
    >> ei­ne Haf­tung ist vollständig aus­ge­schlos­sen
  • mittlere Fahrlässigkeit
    Das einfache Außer­acht­las­sen der “im Ver­kehr er­for­der­li­chen Sorg­falt”.
    Wenn es kei­ne An­halts­punk­te für “leich­tes­te” oder für “gro­be” Fahrlässig­keit gibt, dann ist von mitt­le­rer oder “nor­ma­ler” Fahrlässig­keit aus­zu­ge­hen.
    >> Sämt­li­che Umstände des Ein­zel­fal­les werden einbezogen um die Haftung (welchen Anteil der AN zu tragen hat) zu ermitteln.Bewertungs-Punkte: 
    • die ob­jek­ti­ve Gefähr­lich­keit der Ar­beit(ih­re “Ge­fahr­ge­neigt­heit”),
    • die Höhe des Scha­dens,
    • die Vergütung des Ar­beit­neh­mers (die ei­ne Ri­si­ko­prämie ent­hal­ten kann),
    • die Stel­lung des Ar­beit­neh­mers in der Be­triebs­hier­ar­chie,
    • die Möglich­keit des Ar­beit­ge­bers, dem Scha­den durch ei­ne Ver­si­che­rung vorzubeu­gen,
    • der bis­he­ri­ge Ver­lauf des Ar­beits­verhält­nis­ses
      (wie hat der Ar­beit­neh­mer bis­her ge­ar­bei­tet?).
  • grobe Fahrlässigkeit
    … wenn man na­he­lie­gen­de Sorg­falts­re­geln, die in der ge­ge­be­nen Si­tua­ti­on je­der befolgt hätte, außer acht läßt. Bei grober Fahrlässigkeit handelt es sich immer um einen krassen Verstoß. Man muß förm­lich die Hände über dem Kopf zu­sam­men­schla­gen, wenn man von dem Scha­dens­er­eig­nis erfährt. Z.B. mit dem Dienstwagen alkoholisiert oder bei Rot über die Ampel fahren.
    >> volle Haftung des Arbeitnehmers

LINKS:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem7